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  • Autorenbildgeroldmetzler

Revision der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Seit 1. April 2015 wurden die Grundausbildung und die Fortbildung für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer umgestellt.

Die Grundausbildung für neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter:


Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Möglich wird dies unter anderem durch den Verzicht auf zu viele medizinische Informationen und Details. Gleichzeitig wird der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen.


Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das "Erste-Hilfe-Training". Dieses wird mit der Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von der BG übernommen werden.


(Quelle: BGW)



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