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Metzler EHS-Consulting

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 01.01.2011 für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe. Wir helfen Ihnen beim Bestimmen der Richtung, damit der Weg eine Reise zum Erfolg wird. Lassen sie uns gemeinsam ihre betrieblichen Gegebenheiten analysieren und mit Ihnen zusammen Lösungswege entwickeln.

In einem unverbindlichen Gespräch erörtern wir gerne auf Ihr Unternehmen abgstimmte Konzepte zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

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