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Regalprüfungen nach DGUV Regel 108-007

  • Autorenbild: geroldmetzler
    geroldmetzler
  • 1. Juni 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Regale unterliegen einer Prüfpflicht nach DGUV Regel 108-007.

Die DIN EN 15635 verschärft Ihre Prüfpflichten im Lager und regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen neu.

Dies wird Auswirkungen auf die Kontrollschwerpunkte von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft haben.

Für Sie heißt das: Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht werden Sie mit völlig neuen Fragen konfrontiert!

Der Prüfer wird kontrollieren und nachfragen, ob Sie

- Ihrer wöchentlichen Prüfpflicht auf entstandene Schäden Ihrer Lagerregale gem. DIN EN 15635 nachkommen.

- Er wird Sie nach dem schriftlichen Bericht für Ihre wöchentlichen Prüfungen fragen und kontrollieren, ob Sie sich an die diesbezügliche Aufbewahrungspflicht halten.

- Er wird prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Jahresinspektionen für Ihre Lagerregale durchführen und will von Ihnen die entsprechenden Prüfprotokolle sehen.

Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation aller vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Lager.


Quelle: sifa-news.de



 
 
 

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