top of page
d6fb4f444a944911856e544ca7186217.jpg

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Selbst der Inhaber eines Kleinbetriebes ist in der Regel nicht in der Lage, persönlich alle Pflichten im Arbeitsschutz zu übernehmen. Wenn der Unternehmer solche Aufgaben zumindest teilweise delegiert, muss klar organisiert sein, wer was zu tun hat. 

 

Grundsätzlich gilt: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass der Arbeitsschutz entsprechend den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in seinem Unternehmen umgesetzt und von allen Beschäftigten beachtet wird. Er muss Leitlinien für die betriebliche Sicherheitsarbeit vorgeben und geeignete Führungskräfte auswählen, einsetzen, anweisen und beaufsichtigen. Außerdem muss er die Einhaltung der von ihm erteilten Vorgaben und Anweisungen überwachen. Er darf den Betrieb unsicherer baulicher Einrichtungen, Anlagen, Geräte etc. nicht dulden und muss dafür sorgen, dass nicht sicherheitsgerechte Arbeitsmethoden unterbunden werden.

Überträgt der Unternehmer Arbeitsschutzaufgaben an andere Personen, so muss er diese nach ihrer Eignung auswählen, anhand gesetzlicher Regelungen auf ihre Qualifikation hin überprüfen und am besten schriftlich beauftragen. Auch externe Dienstleister müssen schriftlich beauftragt werden. Es ist sinnvoll, eine Liste der betrieblichen Ansprechpartner im Arbeitsschutz mit den Namen und Rufnummern aller verantwortlichen Personen zu führen und diese allgemein zugänglich zu machen. (Quelle: sifa-news.de)

Auszug aus der DGUV Vorschrift 2:

Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.

Transparenz und die Vorgehensweise nach den neuen Richtlinien der Fachkraft für Arbeitssicherheit prägen die Methodik der Metzler EHS-Consulting. Sämtliche Maßnahmen im Arbeitsschutz werden einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterzogen.

bottom of page