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Regalprüfung nach
DIN EN 15635

DGUV Regel 108-007

Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Wir führen auch für ihr Unternehmen Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durch.

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